25.1. Vorwurf gemäss Ziff. 1.2 der Anklageschrift Gemäss Ziff. 1.2 der Anklageschrift soll der Beschuldigte gegenüber dem N.________ im Gesuch um Verbürgung des Darlehens zum Kauf des Schiffs Q.________ angegeben haben, der Kaufpreis betrage USD 24 Mio. zuzüglich USD 550'000.00 für die Erstausrüstung und vorbereitende Bereederung. Dabei habe er speziell darauf hingewiesen, dass es sich um einen «äusserst günstigen Preis» handle. Zugleich sei er aufgrund von Verhandlungen mit DK.________ bereits von einem tatsächlichen Kaufpreis von maximal USD 20.675 Mio. ausgegangen.