Die beiden geheimen Vereinbarungen und insbesondere den wahren, tieferen Kaufpreis habe der Beschuldigte sowohl gegenüber dem N.________ als auch gegenüber der zukünftigen Käuferin des Schiffs, der Straf- und Zivilklägerin 11, verschwiegen. Dies habe einerseits dazu geführt, dass das BT.________ eine (zu hohe) Bürgschaft für die Finanzierung des Schiffs gewährt habe. Andererseits habe die Straf- und Zivilklägerin 11 aufgrund der Angaben des Beschuldigten eingewilligt, einen Preis von CHF 24 Mio. für das Schiff zu bezahlen.