Beiden Anklagepunkten liegt der Vorwurf zugrunde, der Beschuldigte habe im Namen der D.________ AG mit der Werft DK.________ in einem offiziellen Kaufvertrag einen Kaufpreis von USD 24 Mio. für das Schiff vereinbart. Gleichzeitig sei in einem geheimen Addendum ein tieferer Preis von USD 20.675 Mio. festgehalten worden. In einem ebenfalls geheimen «Side Letter» sei zudem die Überweisung von USD 300'000.00 als «net engineering costs fee» von DK.________ an die D.________ AG vereinbart worden. Die beiden geheimen Vereinbarungen und insbesondere den wahren, tieferen Kaufpreis habe der Beschuldigte sowohl gegenüber dem N.___