106 tragung zukommen lassen. Der Eingang im Tagesregister habe am .________ 2009 stattgefunden. Das Handelsregisteramt habe gestützt darauf im Handelsregister wahrheitswidrig eingetragen, das Aktienkapital der D.________ AG in der Höhe von CHF 13.5 Mio. sei vollständig liberiert, und diese Mutation im Schweizerischen Handelsblatt vom .________ 2009 veröffentlicht (pag. 04 010 042). Die Bestätigung dieses Vorwurfs ergibt sich direkt aus dem bereits Gesagten. Den Erwägungen der Vorinstanz kann demnach zugestimmt werden (pag.