Aufgrund der Urschrift Nr. .________ von Notar DJ.________ ist erstellt, dass der Beschuldigte die Sitzung des Verwaltungsrats der D.________ AG vom 16. Dezember 2009 leitete und die in der Anklageschrift aufgeführten Dokumente, d.h. den Zeichnungsschein der CR.________ und die Zwischenbilanz vorlegte. Das Gericht hat bereits dargelegt, dass der Darlehensvertrag zwischen der CR.________ und der D.________ AG fiktiv war, dass folglich die Kapitalausstattung der D.________ AG wie angeklagt im Umfang von CHF 4'228'000.00 bloss vorgetäuscht war und dass der Beschuldigte das wusste und wollte.