Dem Beschuldigten sei bekannt gewesen, dass im Rahmen dieser Aktienkapitalerhöhung eine fiktive Darlehensforderung der CR.________ von CHF 4'228'000.00 eingebracht worden sei und die Kapitalausstattung der D.________ AG in diesem Umfang vorgetäuscht gewesen sei. Dies habe er gegenüber dem beurkundenden Notar DJ.________ verheimlicht. Dadurch habe er bewirkt, dass die vollständige Liberierung des Betrags von CHF 6.5 Mio. im Protokoll der Verwaltungsratssitzung der D.________ AG vom 16. Dezember 2009 (Urschrift Nr. .________) wahrheitswidrig beurkundet worden sei.