105 eine ebenfalls von ihm unterzeichnete Zwischenbilanz / Kapitalerhöhungsbilanz zum Nachweis vorgelegt, dass ein verrechenbares Darlehen der CR.________ gegenüber der D.________ AG bestehe. Gestützt darauf habe der Verwaltungsrat festgestellt, dass der Betrag von CHF 6.5. Mio. zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft stehe und beschlossen, dass das Aktienkapital der Gesellschaft (neu) CHF 13.5 Mio. betrage und vollständig gezeichnet sowie liberiert sei. Dem Beschuldigten sei bekannt gewesen,