__ AG aus deren Buchhaltung nach und nach zum Verschwinden zu bringen. Dass er damit die Eigenmittel der D.________ AG zu gut darstellte, war aus Sicht des Beschuldigten ein durchaus „angenehmer“ Nebeneffekt des Ganzen. Aus den Jahresrechnungen der D.________ AG ergibt sich, dass diese nicht nur konzernintern und beim Beschuldigten selbst Darlehen aufgenommen hatte, sondern auch bei der AD.________ (Bank) und der dd.