In der Anklageschrift wird weiter umschrieben, der Beschuldigte habe beabsichtigt, der D.________ AG durch das gewählte Vorgehen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, indem deren wirtschaftliche Verhältnisse besser dargestellt worden seien, als sie es tatsächlich gewesen seien. Wie sich aus dem in Ziff. III.B.3.2.4, S. 108 Ausgeführten ergibt, war das primäre Ziel des Beschuldigten, mit dieser Aktienkapitalerhöhung das fiktive Darlehen der CR.________ an die D.________ AG aus deren Buchhaltung nach und nach zum Verschwinden zu bringen.