Wie schon bei den Jahresrechnungen der Schiffsgesellschaften hat das Gericht aber keine Zweifel daran, dass er den Inhalt der Jahresrechnungen der D.________ AG in allen massgeblichen Jahren kannte und auch so ausweisen wollte. Er war, wie in der Anklageschrift umschrieben, Geschäftsführer und Verwaltungsrat der D.________ AG, er dominierte die gesamte D.________-Gruppe, die ihm wirtschaftlich vollumfänglich gehörte, so dass schlicht undenkbar ist, dass in den Jahresrechnungen der Gruppe etwas ausgewiesen wurde, das er nicht so gewollt hätte.