2004. Dieses Darlehen wurde sukzessive mittels Verrechnungen «zurückbezahlt», wobei eine Tranche von CHF 4'228'000.00 bei der Kapitalerhöhung vom 16. Dezember 2009 durch Verrechnungsliberierung für eine Kapitalerhöhung der D.________ AG verwendet wurde (pag. 04 004 144 ff., pag. 04 004 181 und pag. 04 005 968). Wie bereits festgehalten, kann eine nicht bestehende Forderung nicht verrechnet wer-