CHF 16 Mio. ausgewiesen, obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass im Rahmen der Aktienkapitalerhöhung im Jahr 2009 eine nicht existente Darlehensforderung der CR.________ im Umfang von CHF 4'228'000.00 zur Verrechnung gebracht worden und die Kapitalausstattung der D.________ AG in dieser Höhe bloss vorgetäuscht gewesen sei. Damit habe er der D.___