23.6. Sachverhalt gemäss Ziff. 4.1 der Anklageschrift Unter Ziff. 4.1 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, mit der Ausweisung des zu hohen Aktienkapitals in den Bilanzen der vier Schiffsgesellschaften für die Geschäftsjahre 2005 bis 2016 beabsichtigt zu haben, den Schiffsgesellschaften einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen. Dies, indem er deren wirtschaftliche Verhältnisse im Rechtsverkehr (insbesondere gegenüber privatrechtlichen Gläubigern und potentiellen Investoren) durch die unwahren Buchhaltungen besser dargestellt habe, als sie tatsächlich gewesen seien.