101 In der Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe mit der Einreichung der Jahresrechnungen bewirkt, dass es das BT.________ unterlassen habe, „durch die Geltendmachung von Willensmängeln (absichtliche Täuschung) die einseitige Unverbindlichkeit der eingegangenen Solidarbürgschaften durchzusetzen.“ Es stellt sich folglich die Frage, ob der unzutreffende Ausweis des Aktienkapitals in den Jahresrechnungen kausal dafür war, dass das BT.________ es unterliess, die Gewährung der Solidarbürgschaften rückgängig zu machen. Oder mit anderen Worten: Hätte das BT.