In der Anklageschrift wird im letzten, siebten Abschnitt dieser Ziffer ausgeführt, durch das Einreichen der Jahresrechnungen habe der Beschuldigte das BT.________ jährlich wiederkehrend in seinem durch ihn herbeigeführten Irrtum bestärkt, dass die Schiffsgesellschaften beim Kauf der Schiffe ein Eigenkapital von je CHF 6,25 Mio. eingebracht hätten. AW.________ bestätigte an der Hauptverhandlung, dass die Jahresrechnungen aller Gesellschaften, die vom N.________ Bürgschaften erhalten hatten, jährlich geprüft worden waren und folglich durchaus von Bedeutung waren.