In der Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe in den Jahresrechnungen als Verwaltungsratspräsident bzw. Verwaltungsrat in den Bilanzen der vier Schiffsgesellschaften für die Geschäftsjahre 2005 bis und mit 2016 jeweils ein voll liberiertes Aktienkapital ausgewiesen, obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass im Rahmen der Aktienkapitalerhöhungen 2004 nicht existierende Darlehensforderungen der D.________ AG im Umfang von je CHF 6,25 Mio. zur Verrechnung gebracht worden seien und in der Höhe dieses Betrags die Kapitalausstattung folglich nur vorgetäuscht gewesen sei.