- A.________ an den jeweiligen Generalversammlungen der vier Schiffsgesellschaften am 23. März 2004 eine Aktienkapitalerhöhung um je CHF 6,25 Mio. beschlossen hatte und diese Aktienkapitalerhöhung gleichentags auch durchführte. Dabei zeichnete die D.________ AG jeweils sämtliche von den Schiffsgesellschaften ausgegebenen Aktien, dies in Verrechnung der angebli- 100 chen Guthaben aus den gewährten Darlehen, wobei der Beschuldigte die Zeichnungsscheine namens der D.________ AG unterzeichnete.