23 056 ff.). Der Beschuldigte war im Zeitpunkt der Gesuchstellung an das BT.________ und der Vertragsunterzeichnung mit dem CD.________ bereits seit Jahren in der Schifffahrtsbranche tätig, hatte bereits früher Schiffe durch die N.________ verbürgen lassen und wurde im Rahmen der Bürgschaftszusage auf die Voraussetzung für