als finanzierende Bank den Schiffsgesellschaften die Kredite gemäss den Kreditverträgen vom 22. März 2004 gewährte. Darauf deutet allein schon die Formulierung in der Finanzierungsofferte hin, wonach die Bereitschaft der CD.________ hinsichtlich der Darlehensgewährung an die Ausstellung der Bürgschaft der N.________ gebunden sei (pag. 04 003 305). Die im Zusammenhang mit den «Overpayments» beschriebenen Geldflüsse zeigen sodann auf, dass entgegen den Beteuerungen des Beschuldigten durchaus Geld aus diesen Krediten auf sein privates Konto resp. das seiner Ehefrau geflossen ist und von dort aus zumindest teilweise für private Zwecke verwendet wurde.