für den Erhalt der ersten Rate entsprach nicht der Wahrheit. In der Folge wurden mit den darauf aufbauenden Darlehensverträgen fiktive «Darlehen» gewährt. Die Kapitalerhöhungen vom 23. März 2004 wurden mit der Verrechnung dieser nicht existenten Darlehensforderungen finanziert. Die Schiffsgesellschaften verfügten demnach nicht über das erforderliche Eigenkapital. In ihren Bilanzen wurde ab dem Zeitpunkt dieser Kapitalerhöhung Jahr für Jahr ein zu hohes Aktienkapital ausgewiesen. Das BT.________ wurde damit über die Voraussetzungen der Bürgschaftsgewährung getäuscht: