_ nur vom Kaufpreis gemäss Schiffbauvertrag II sowie von einer Bezahlung der ersten Rate in Geld durch die Schiffsgesellschaften ausgehen. Alldem entsprechend wurde in den Bürgschaftsverträgen Bezug genommen auf die Kreditverträge der CD.________ (exemplarisch: pag. 04 003 308). Diese genannten Dokumente – allen voran die Bürgschaftszusage – waren die Grundlage für den Bürgschaftsvertrag. Es geht daraus klar hervor, dass das BT.________ (wie auch die CD.________) bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags vom Erwerbspreis gemäss Schiffbauvertrag II ausging. Der Umstand, dass im Dokument «Abstimmung des Bürgschaftsbetrags V.________»