_ weiter von den Kreditverträgen vom 22. März 2004 zwischen der CD.________ und den Schiffsgesellschaften sowie der Finanzierungsofferte vom 27. Februar 2004, in denen, wie bereits begründet, vom Kaufpreis gemäss Schiffbauvertrag II ausgegangen wurde und in denen als Bedingung für die Darlehensgewährung ein Nachweis für die Bezahlung einer ersten Rate in der Höhe von 20% des Kaufpreises durch die Schiffsgesellschaften verlangt wurden (pag. 04 003 169 ff und pag. 04 003 301 ff.). Die Kreditverträge wurden von