Entsprechend hat das BT.________ das Bürgschaftsgesuch am 10. Juli 2003 unter Bezugnahme auf den Preis von EUR 10'810'000.00 und USD 11'174'500.00 bewilligt, wobei zusätzlich die Verbürgung von min. CHF 500'000.00 für Bauaufsicht, Zinsen und dergleichen in Aussicht gestellt wurden. Dabei hat das BT.________ bereits explizit auf die Einhaltung der Eigenmittelvorschriften hingewiesen und ging offenbar davon aus, das Aktienkapital der zu gründenden Schiffsgesellschaften werde CHF 6.4 Mio. betragen und voll liberiert sein (pag. 04 003 296 ff.).