18 1286, S. 78 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Als Kaufpreis pro Schiff sind darin wiederum EUR 10'810'000.00 und USD 11'174'500.00, «exclusive of buyers supplies» angegeben. Dieser sei in Raten und mit Banküberweisung zu zahlen (pag. 20 002 ff.). Die Verträge seien für alle vier Schiffe identisch. Auch aufgrund des Bürgschaftsantrags konnte das BT.________ demnach von nichts anderem als dem höheren Kaufpreis sowie einer Leistung in Form von Geldzahlungen ausgehen. Entsprechend hat das BT.