genannt. Weiter wurde in Ziff. 6 der Offerte festgehalten, der ganze Kaufpreis sei «in cash» in Raten zu zahlen, wobei eine erste Rate von 20% «in cash» innert 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu leisten sei (pag. 04 003 271 ff.). Diese Ausgangslage wurde dem N.________ präsentiert. Dementsprechend erklärte das BT.________ am 29. April 2003 seine grundsätzliche Bereitschaft, Bürgschaften im Umfang von 85% dieses Erwerbspreises einzugehen (pag. 04 003 286). Mit dem Bürgschaftsantrag vom 25. Juni 2003 wurde ein Vertragsentwurf eingereicht, der weitgehend dem Schiffbauvertrag II entspricht (siehe pag. 04 003 288; pag. 18 1286, S. 78 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).