96 Daraus kann der Beschuldigte jedoch nichts zu seinen Gunsten ableiten. Die Kommunikation gegenüber dem BT.________ zeigt deutlich auf, dass das BT.________ sowohl im Zeitpunkt der Bürgschaftszusage als auch bei Unterzeichnung des Bürgschaftsvertrags vom Kaufpreis gemäss Schiffbauvertrag II ausging und damit rechnete, die Schiffsgesellschaften hätten eine erste Rate in der Höhe von 20% dieses Preises aus Eigenmitteln – und zwar «in cash» – geleistet: Bereits in der am 28. April 2003 eingereichten Offerte wurde der Preis von EUR 10'810'000.00 und USD 11'174'500.00 gemäss späterem Schiffbauvertrag II