23.3. Für die Bürgschaft massgeblicher Preis Wie von der Verteidigung stets betont, ist der in der Bürgschaftszusage festgehaltene Bürgschaftsbetrag ein provisorischer Betrag. Der effektiv verbürgte Betrag wurde bei der Ablieferung der Schiffe aufgrund der konkreten Abrechnung bestimmt (pag. 18 709 Z. 204 und pag. 18 714 Z. 394). Dies wurde auch vorliegend so gehandhabt, wie das Beispiel der V.________ aufzeigt (pag. 07 011 079, pag. 18 715 Z. 412 ff. und pag. 24 119; vgl. auch pag. 24 254). Es ist zudem korrekt, dass der Bürgschaftsvertrag zwischen dem BT.