Wie im Gutachten BC.________ ausgeführt, sind der Bestand der zu verrechnenden Forderung und die Gegenseitigkeit von Forderungen Voraussetzungen für die Verrechnung. Beides ist nicht erfüllt, wenn es die zu verrechnende Forderung nicht gibt, weil sie auf einem fiktiven Darlehensvertrag basiert. Eine nicht bestehende Forderung kann selbstredend nicht verrechnet werden.