_, diejenige der D.________-Gesellschaften von der BG.________ AG geprüft und von den Steuerbehörden der Schweiz und von CT.________ (Land) akzeptiert worden. Weiter seien der CD.________, dem Handelsregisteramt, dem EV.________ und dem BT.________ in Bezug auf das Eigenkapital der Schiffsgesellschaften Prüfpflichten zugekommen. Bei dieser Argumentation wird ausser Acht gelassen, dass sämtliche genannten Stellen bei ihrer Prüfung auf die Dokumentation angewiesen waren, die ihnen von den D.________- Gesellschaften zur Verfügung gestellt wurden.