94 dings unter anderem ein Preisaufschlag von 15% zu berücksichtigen, weil diese bei einer ew.________ Werft gebaut worden sei (pag. 04 001 040). Die V.________ wurde am 3. Dezember 2007 mit einem Buchgewinn von CHF 2'221'553.10 verkauft (pag. 15 010 019 ff.). Wie bereits ausführlich begründet, bestehen keine Zweifel daran, dass zwischen den D.________-Gesellschaften und BW.________ der tiefere Kaufpreis galt und gelebt wurde. Dieser tatsächliche Erwerbspreis – und nicht ein allfällig höherer Marktpreis – waren für die Bilanzierung zum Anschaffungswert massgebend (vgl. auch Art.