04 10 743). In diesem Zusammenhang argumentieren der Beschuldigte und die Verteidigung, aufgrund des historischen Preisvergleichs von BA.________ basierend auf Daten der DC.________ GmbH sowie des gewinnbringenden Verkaufs der V.________ sei erwiesen, dass die Schiffe in den Bilanzen der Schiffsgesellschaften korrekt bewertet gewesen seien (vgl. pag. 18 3283 Z. 37 ff.). Im historischen Preisvergleich vom Juni 2017 wurde gestützt auf Daten der DC.________ GmbH sowie des DE.________ GmbH & Co KG festgehalten, Schiffe, die mit der J.________ vergleichbar seien, hätten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der J.__