__ AG erbracht hatte, existierte das Darlehen von CHF 25 Mio. nicht. Als Folge davon wurden auch den Schiffsgesellschaften durch die Gewährung von «Darlehen» in der Höhe von CHF 6.25 Mio. keine effektiven Vermögenswerte zur Verfügung gestellt und die Kapitalerhöhungen der vier Schiffsgesellschaften im Jahr 2004 sowie jene der D.________ AG im Jahr 2009 wurden mit fiktiven Vermögenswerten «finanziert». Entsprechend wurde bei den betroffenen Gesellschaften ab diesem Zeitpunkt Aktienkapital ausgewiesen, das nicht vorhanden war. Dem Argument im Gutachten BC.