23.2.4. Fazit Aufgrund des tieferen Schiffbaupreises gemäss Schiffbauvertrag I war die erste Rate aus dem Eigenkapital der Schiffsgesellschaften in Wirklichkeit nicht geschuldet. Weder die Schiffsgesellschaften noch die D.________ AG oder die CR.________ haben der BW.________ einen entsprechenden Betrag bezahlt oder durch die Anrechnung von Projektkosten geleistet. Da die CR.________ keine entsprechenden Leistungen für die D.________ AG erbracht hatte, existierte das Darlehen von CHF 25 Mio. nicht.