am 22. März 2004 für die Schiffsgesellschaften unterzeichnete, war über diese Vorgänge bestens informiert, was es ihm erlaubte, die Kapitalerhöhungen genau auf diesen Termin vorzubereiten. Abgesehen von den genannten Verträgen, welche inhaltlich nicht zu den von der Verteidigung beschriebenen Vorgängen passen, finden sich in den Akten keine Unterlagen zu den behaupteten Transaktionen. Insbesondere finden sich in der Jahresrechnung der D.________ AG keine Hinweise auf die Aktivierung und den Verkauf von Projektleistungen. Anders als im Gutachten BC.