Beim Gutachten BC.________ handelt es sich um ein Parteigutachten, welches vollumfänglich auf der Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten basiert. Dem Gutachter wurden nur vereinzelte Unterlagen sowie Auskünfte des Beschuldigten zur Verfügung gestellt. Da die Sachverhaltsfeststellung der Kammer in den wesentlichen Punkten von der Darstellung des Beschuldigten abweicht, ist die Aussagekraft dieses Gutachtens somit äusserst eingeschränkt. Zusätzlich ist die im Gutachten beschriebene Transaktionskette in mehrerlei Hinsicht inkohärent.