23.2.3. Bestand der verrechneten Darlehen Beweiswürdigend wurde bereits erstellt, dass die in den Darlehensverträgen vom 12./19. März 2004 genannten ersten Anzahlungen an die BW.________ weder geschuldet waren noch geleistet wurden und zwar weder in Geld noch in Form von gutgeschriebenen Projektarbeiten (siehe Ziff. 23.1 oben, insbesondere Ziff. 23.1.4). Damit entfällt die Basis der vom Beschuldigten beschriebenen Transaktionen: