05 002 010 Z. 333 ff.). Im erstinstanzlichen Parteivortrag der Verteidigung hiess es, die so geschaffenen Werte seien aus steuerlichen Gründen bei der CR.________ aktiviert worden (pag. 18 919). Oberinstanzlich wurde nun vorgebracht, die Projektarbeiten seien unter anderem von der CC.________ AG erbracht, in der D.________ AG aktiviert und an die CR.________ verkauft worden. Es ist somit auch hier ersichtlich, dass die Darstellungen des Beschuldigten im Verlauf des Verfahren stetig präzisiert und ausgebaut wurden. Dies wirft die Frage auf, warum die entsprechenden Erklärungen nicht früher im Verfahren eingebracht wurden.