___ AG gegenüber der CR.________ und je eine Schuld der Schiffsgesellschaften gegenüber der D.________ AG entstanden. Diese Schulden seien im Darlehensvertrag vom 19. März 2004 und den Darlehensverträgen vom 12. März 2004 festgehalten. Dadurch sei ein Endzustand vor der Kapitalerhöhung mit einer (an den Kaufpreis anzurechnenden) Forderung der Schiffsgesellschaften gegenüber der Werft von CHF 6.25 Mio. und einer Schuld der Schiffsgesellschaften in derselben Höhe gegenüber der D.________ AG resultiert.