, pag. 04 004 444 ff. und pag. 04 004 537 ff.). Mit dieser Aktienkapitalerhöhung sollten die Eigenkapitalvorschriften gemäss Art. 24 Abs. 2 SSG erfüllt werden. Den Darlehensverträgen vom 12. März 2004 kann Folgendes entnommen werden: Im Rahmen der ersten Anzahlung für die Erstellung des Schiffs bei der BW.________ gewähre die D.________ AG der Schiffsgesellschaft ein Darlehen von CHF 6'250'000.00. Es werde festgestellt, dass die gesamte Darlehenssumme bereits als 1. Anzahlung geleistet worden sei, eine entsprechende Bestätigung der BW.________ liege vor (pag. 04 004 303 f., pag. 04 004 396, pag. 04 004 456 und pag.