_ geleistet, davon aber den grössten Teil wieder zurückerhalten – eine Verrechnung mit der ersten Rate fand auch hier nicht statt. - Weitere Hinweise auf die vorgebrachten Eigenleistungen finden sich in den Akten nicht. Entgegen der Bestätigung der BW.________ wurde die erste Rate in der Höhe von 20% des höheren Kaufpreises somit nicht geleistet – weder «in cash» noch durch Anrechnung von Projektarbeiten. Die effektiv erfolgten Zahlungen an die BW.________ entsprachen somit insgesamt dem tieferen Kaufpreis. Dies ist ein weiteres starkes Indiz dafür, dass zwischen dem Beschuldigten und BW.________ der tiefere Kaufpreis gemäss Schiffbauvertrag I vereinbart und gelebt wurde.