87 ben. Diese waren also auch nach dem Schiffbauvertrag I Teil der Werftkosten, obwohl gemäss dem Beschuldigten in dieser Version des Schiffbauvertrags die angerechneten Projektleistungen nicht enthalten waren und somit im Schiffbauvertrag I nicht mehr erwähnt und erst recht nicht als Teil des Preises aufgeführt sein dürften. - Andere von der Verteidigung aufgezählte und angeblich angerechnete Leistungen wurden zwar von den Schiffsgesellschaften getragen, jedoch mit der Auszahlung des «Restbetrags» von EUR 1-1.6 Mio. pro Schiff durch die CD.