Vorliegend lassen sich aber weder die geltend gemachte Höhe der angeblich geleisteten Aufwände im Wert von CHF 6.25 Mio. pro Schiff noch deren Anrechnung an die erste Rate nachvollziehen: - So wirft bereits das Aussageverhalten des Beschuldigten Fragen auf – etwa, weshalb er im Verlauf des Verfahrens so viele verschiedene Erklärungen für die beiden Schiffbauverträge abgab und insbesondere die Erklärung mit der Refundment Guarantee erst an der Berufungsverhandlung vorbrachte. Oder weshalb der Beschuldigte auf zentrale Fragen wie jene nach den beiden Versionen der Rechnung für die 5. Rate keine Antwort geben konnte.