Zwar bestätigte die BW.________, eine weitere, erste Rate sei bereits durch die Schiffsgesellschaften bezahlt worden. Dies würde zusammen mit den von der CD.________ geleisteten Zahlungen dem höheren Kaufpreis entsprechen. Dieser Bestätigung der BW.________ steht jedoch unbestrittenermassen keine Geldzahlung gegenüber, obwohl gemäss Wortlaut eindeutig der Erhalt einer Geldzahlung bescheinigt wurde. Die Erklärung des Beschuldigten, wonach die D.________- Gesellschaften im Wert dieser ersten Ratenzahlung Eigenleistungen erbracht haben, die von der BW.________ gutgeschrieben worden seien, findet in den Akten keine Bestätigung.