23.1.9. Fazit In den soeben diskutierten Dokumenten gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass zwischen den D.________-Gesellschaften und der BW.________ ein tieferer Preis für die vier Schiffe vereinbart wurde, als in den Anträgen an das BT.________ sowie in den Kreditverträgen mit der CD.________ als Schiffspreis angegeben wurde. Ein erster Hinweis ist das Vorliegen zweier unterschriebener Schiffbauverträge mit gleichem Datum aber unterschiedlichem Preis, den der Beschuldigte im Verlaufe des Verfahrens unterschiedlich erklärte. Dabei fällt auf, dass in den Schreiben und Anträgen an das BT.