Im Schlussbericht der BA.________ vom 2. Juli 2018 wurde von Nachzahlungen in der Höhe von USD 123'274.00 ausgegangen. Aus den entsprechenden Kontoauszügen ergeben sich jedoch Zahlungen von insgesamt USD 131'802.40 [pag. 07 273 123 ff.]). Schliesslich ist aus den Akten ersichtlich, dass ein Teil der Anzahlungen an die BW.________ im Oktober 2003 bei der Gründung der V.________, I.________ und L.________ verwendet wurden, indem eine Rückzahlungsforderung von je CHF 250'000.00 als Sacheinlage in die zu gründenden Gesellschaften eingebracht wurden (V.________ AG: pag. 04 004 569 ff.; I.________ AG: pag.