All diese Aufwände sollen gemäss Ausführungen der Verteidigung Projektkosten darstellen, die von den D.________-Gesellschaften geleistet und an die erste Rate angerechnet worden seien (vgl. pag. 18 3400, pag. 18 3463 und pag. 18 3413 f.). Die soeben zitierten Dokumente und Geldflüsse belegen jedoch, dass diese Aufwendungen als zusätzliche Kosten zum Kaufpreis von USD 11'174'500.00 und EUR 10'810'000.00 eingeplant, abgerechnet und direkt an die D.________ AG ausbezahlt wurden. Eine Anrechnung oder Gutschrift dieser Leistungen an die erste Rate kann somit ausgeschlossen werden.