und den Schiffsgesellschaften wurde bereits bei Abschluss der Kreditverträge erwartet, dass zusätzlich zum Kaufpreis von USD 11'174'500.00 und EUR 10'810'000.00 im Zusammenhang mit der Lieferung der Schiffe weitere Kosten («additional costs») von USD 1'100'000.00 anfallen würden. In Ziff. 3.1.ii der Kreditverträge war wiederum vorgesehen, den Rest des «Loan B» zu nutzen, um diese zusätzlichen Kosten zu decken und diesen Betrag an die Kreditnehmer, sprich die jeweilige Schiffsgesellschaft, auszuzahlen (exemplarisch: pag. 04 003 173).