Mehrfach wurde am selben Tag wiederum eine Bareinzahlung auf das Privatkonto des Beschuldigten verbucht. Dabei handelt es sich um Bareinzahlungen von insgesamt CHF 950'000.00 (pag. 09 010 001 ff. und pag. 09 010 001 ff. mit weiteren Verweisen). Das Guthaben auf diesem Privatkonto wurde unter anderem dazu genutzt, um am 31. März 2006 eine Kaufpreisrestanz von CHF 319'040.00 für die Liegenschaft in AC.________ zu zahlen (pag. 07 111 018). Konfrontiert mit diesen Geldflüssen im Zusammenhang mit der J.________ gab der Beschuldigte zunächst an, das Geld sei schliesslich an die J.________ zurückgeflossen (pag. 05 002 006 Z. 200).