Eine Erklärung für das Zustandekommen dieser Schlussrechnungen ist der Fax von AJ.________ vom 20. April 2005 an den Beschuldigten mit dem Betreff «Final Price of V.________» (pag. 04 003 543). In diesem Fax sticht zunächst ins Auge, dass AJ.________ einerseits vom «final total actual ship price» spricht und sich andererseits beim Beschuldigten danach erkundigt, wie er die «formal invoice of 5th installment» für die CD.________ machen solle. Die Bezugnahme auf einen «actual ship price» sowie der Umstand, dass AJ.________ den Beschuldigten fragte, wie er die «formal invoice» an die CD.________ machen solle, deuten darauf hin, dass zwischen dem Beschuldigten und der BW.