_, USD 165'084.00 und EUR 198'000.00 für die I.________ sowie USD 165'100.00 und EUR 197'950.00 für die L.________ (pag. 09 001 002; siehe Ziff. 23.1.6 sogleich). Auf Vorhalt der beiden Rechnungen gab der Beschuldigte am 5. Juli 2018 an, «AJ.________» habe die Verträge verwechselt (pag. 05 002 006 Z. 173). An der Berufungsverhandlung wies er zuerst darauf hin, es habe ja nur eine Zahlung gegeben. Schliesslich räumte er jedoch ein, nicht erklären zu können, weshalb zwei Versionen mit unterschiedlichen Beträgen existieren (pag. 18 3285 f. Z. 38 ff.). Eine Erklärung für das Zustandekommen dieser Schlussrechnungen ist der Fax von AJ.